- genossenschaftlicher Finanzverbund
- Ggeplante und auf Dauer angelegte freiwillige Kooperation von rechtlich und ökonomisch eigenständigen Kreditinstituten und Finanzdienstleistungsunternehmen des Genossenschaftssektors, die finanziell und personell verflochten sind und die ihre Leistungen direkt oder bei den Partnern am Markt anbieten. Dem g.F. ist die genossenschaftliche Bankengruppe zuzurechnen, die sich aus den Kreditgenossenschaften, der WGZ-Bank Westdeutsche Genossenschafts-Zentralbank eG sowie der ⇡ DZ Bank AG (Deutsche Genossenschafts-Zentralbank) zusammensetzt. Zu den Instituten des Finanzverbundes gehören auch Spezialinstitute wie z.B. die Bausparkasse Schwäbisch-Hall AG, die DG Hyp Deutsche Genossenschafts-Hypothekenbank AG, die Münchener Hypothekenbank eG, die R+V-Versicherung, die DIFA Deutsche Immobilien-Fonds-AG, die Union Investment sowie die VR Leasing AG. Die genossenschaftlichen Zentralbanken sowie die Spezialinstitute unterstützen die Volksbanken und Raiffeisenbanken (Kreditgenossenschaften) subsidiär, so dass diese in der Lage sind, ihren Mitgliedern nicht nur das Leistungsangebot einer Universalbank zu bieten, sondern ein breites, internationalen Maßstäben genügendes Leistungsspektrum. Über die enge Kooperation im g.F. lassen sich die Vorteile der Dezentralität (Nähe zum Kunden, selbstständige Entscheidungs- und Finanzkompetenz) mit den speziellen Leistungen der Verbundunternehmen kombinieren. Dadurch werden Mitglieder und Kunden gefördert, wird der Wettbewerb im deutschen Bankensystem, zugleich aber auch über das Geschäftsstellennetz ein flächendeckendes Angebot an Finanzdienstleistungen erhalten.
Lexikon der Economics. 2013.